Aktuell betrifft diese Ausschlussfreude vor allem Informationen zur NFRD-Pflicht von nichtfinanziellen Unternehmen, aber auch NACE Codes zum konkreten Finanzierungszweck eines einzelnen Geschäfts.
Das defensive Vorgehen hinsichtlich der NFRD-Pflicht der Geschäftspartner könnte sich bereits in den nächsten Berichtsperioden iterativ verringern, denn dann werden immer mehr benötigte Informationen zur Verfügung stehen. In diesem Jahr konnte wegen der erstmaligen Veröffentlichung aller Akteure noch nicht auf diese zurückgegriffen werden. Daher variierten die Vorgehensweisen hier noch stark: Die Mehrheit der betrachteten Banken hat ihr Geschäft mit Unternehmenskunden grundsätzlich als nicht NFRD-fähig bewertet, um Schätzungen zu vermeiden. Andere wiederum versuchten beispielsweise via Client Outreachs, externer Anbieter und eigener Recherchen die Berichtspflichtigkeit ihrer Kunden einzuwerten. Einer der relevantesten nächsten Schritte wird es daher für Banken sein, auf individuell funktionalem Weg verlässliche Angaben zur NFRD-Pflicht ihrer Unternehmenskunden zu generieren, um diese korrekt in die eigenen Quoten aufzunehmen.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Systematisierung der Finanzierungszwecke von einzelnen Geschäften entlang der NACE-Methodologie. Die EU-Taxonomie verlangt eine Einwertung entsprechend der Mittelverwendung, sprich des Finanzierungszwecks. NACE-Codes liegen bei den Banken jedoch systemseitig meist nur auf Ebene der Tätigkeitsbranche des Geschäftspartners vor. Diese vorliegenden NACE-Codes wurden durch einzelne Banken als erste Indikation für die mögliche Taxonomiefähigkeit eines Geschäfts herangezogen, werden jedoch künftig durch die systematische Erfassung der Verwendungszwecke ersetzt werden müssen, um der Methodik der Regulatorik zu entsprechen.