Übernahmeangebot der Accenture Digital Holdings GmbH an die Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft - Wichtige Informationen und rechtliche Hinweise
Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft werden gebeten, die Kenntnisnahme der folgenden rechtlichen Hinweise unten auf der Seite zu bestätigen, um auf die Internetseite zum
Übernahmeangebot weitergeleitet zu werden.
Rechtliche Hinweise
Die auf den nachfolgenden Internetseiten wiedergegebenen Informationen sind
ausschließlich zu dem Zweck bestimmt, die Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft über das Übernahmeangebot der Accenture Digital Holdings GmbH zu informieren. Auf den nachfolgenden
Internetseiten steht die Angebotsunterlage zum Download bereit, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 24. März 2017 gestattet wurde; sie wird zudem
zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt (Bestellung per Telefax an +49 69 9103 8794 oder per email an dct.tender-offers@db.com unter
Angabe einer vollständigen Postadresse) bereitgehalten. Zu gegebener Zeit werden zudem weitere Pflichtveröffentlichungen nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz ("WpÜG") sowie ggf.
weitere Informationen auf den nachfolgenden Internetseiten zugänglich gemacht.
Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten stellen keine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Verkauf von Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft dar. Mit Ausnahme der Angebotsunterlage stellen Bekanntmachungen auf den nachfolgenden Internetseiten auch kein Angebot
zum Kauf von Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft dar und bezwecken weder die Abgabe einer Zusicherung, noch die Eingehung einer sonstigen rechtlichen Verpflichtung durch die Bieterin.
Ein Angebot zum Erwerb der Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen der Angebotsunterlage. Aktionären der SinnerSchrader Aktiengesellschaft wird
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen in Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten, und gegebenenfalls
unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.
Das Übernahmeangebot wird ausschließlich
nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜG-Angebotsverordnung“) unterbreitet werden. Eine Durchführung des
Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere der Rechtsordnungen der USA, Australiens und Japans) wird nicht erfolgen.
Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder
gewährt werden. Die Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft werden nicht darauf vertrauen können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen Rechtsordnung als der
der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der nach ihrer Veröffentlichung auf den nachfolgenden
Internetseiten zugänglichen Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehender Unterlagen kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot in Zusammenhang stehende Unterlagen
dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Daher werden die depotführenden
Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht
veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften.
In den
Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) stellt diese Veröffentlichung weder ein Angebot, Wertpapiere zu kaufen, noch die Aufforderung eines Angebotes, Wertpapiere zu verkaufen, dar.
Das Übernahmeangebot wird weder direkt noch indirekt in den USA oder in die USA hinein, über den US-Postweg oder durch irgendein anderes Mittel des Handels mit dem Ausland oder zwischen den
US-Bundestaaten (any means or instrumentality of foreign or interstate commerce) einschl. Telekopie, Telex, Telefon, Email oder sonstiger Arten der elektronischen Kommunikation, noch über die
Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse (national securities exchange) in den USA durchgeführt. Weder ein Angebot, SinnerSchrader-Aktien zu kaufen noch eine Aufforderung,
SinnerSchrader-Aktien zu verkaufen, darf über die oben genannten Mittel oder Einrichtungen in den USA, aus den USA heraus oder an Personen gemacht werden, die sich in den USA befinden oder dort
ansässig sind. Dementsprechend dürfen Exemplare dieser Veröffentlichung sowie Exemplare anderer, sich auf das Übernahmeangebot beziehenden Dokumente und Materialien, weder in den oder in die
USA, noch an sich in den USA befindlichen oder dort ansässige Personen, über den Postweg oder sonst versendet, verteilt oder weitergeleitet werden. Einlieferungen von SinnerSchrader Aktien in
das Übernahmeangebot, denen eine Zuwiderhandlung der oben geschilderten Beschränkungen direkt der indirekt zu Grunde liegt, sind ungültig. Die Einlieferung von SinnerSchrader-Aktien durch
Personen, die sich in den USA befinden oder dort ansässig sind, sowie durch Agenten, Treuhänder oder sonstige ohne eigene Entscheidungsbefugnis handelnde Vertreter von Auftragsgebern, die sich
in den USA befinden oder dort ansässig sind, werden nicht angenommen. Für die Zwecke dieses Absatzes schließt der Begriff „USA“ die Vereinigten Staaten von Amerika, ihre Territorien und
Hoheitsgebiete im Ausland (territories and possessions), jeden Bundesstaat der USA sowie das District of Columbia ein.
Hiermit bestätige ich, dass ich die obigen rechtlichen
Hinweise und Informationen gelesen habe.