Der Artikel thematisiert komplexe Steuerangelegenheiten. Die Fakten in dieser Sache lauten:
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in Steuerangelegenheiten nicht gegen Accenture Deutschland. Dass Accenture seinen Steuerpflichten korrekt und pünktlich nachkommt, hat das Finanzamt Bad Homburg, das für Accenture Deutschland zuständig ist, offiziell bestätigt.
Seit 2006 prüfen deutsche Steuerbehörden, ob aus dem Börsengang von Accenture 2001 steuerpflichtiges Einkommen für die deutschen Gesellschafter entstanden ist und ob der Vorgang gegenüber dem Finanzamt korrekt erklärt wurde.
Die deutschen Gesellschafter und Accenture haben den Behörden von Anfang an alle notwendigen Sachverhaltsinformationen zu Verfügung gestellt und ihre Mitarbeit angeboten. Accenture hat der Staatsanwaltschaft bereits im Januar 2009 angeboten, vor Ort in Kronberg alle relevanten Unterlagen einzusehen.
Von der Staatsanwaltschaft Frankfurt wurden im Februar 2009 Durchsuchungen durchgeführt. Die 2. Strafkammer des Landesgerichts Frankfurt am Main hat inzwischen entschieden, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war. Das Gericht führt wörtlich aus: „Die Kammer verneint hier bereits einen Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung. [.] Die verfahrensgegenständliche Steuererklärung war zutreffend und vollständig. Der Beschwerdeführer hat keine nichtselbständigen Einkünfte verschwiegen bzw. nicht durch Nichtangabe eines unvollständigen, objektiv zweifelhaften Sachverhalts Einkommensteuer hinterzogen.“
Accenture und die Gesellschafter haben sich in einer steuerlich sehr komplexen Angelegenheit korrekt verhalten. Accenture und seine Steuerberater haben die Sachlage sorgfältig geprüft und sind – damals wie heute – zu der Auffassung gelangt, dass es sich bei der Umstrukturierung des Unternehmens von einer Partnerschaft in eine Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 um einen steuerneutralen Vorgang handelt, der für die deutschen Gesellschafter zu keiner Einkommenssteuerpflicht führt.
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